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   BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B   

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https://dejure.org/2003,18625
BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B (https://dejure.org/2003,18625)
BSG, Entscheidung vom 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B (https://dejure.org/2003,18625)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - B 11 AL 89/03 B (https://dejure.org/2003,18625)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Da Verfahrensbeteiligte, insbesondere anwaltlich Vertretene, grundsätzlich von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einzustellen haben (BVerfGE 86, 133, 144 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]), ist ein Hinweis lediglich geboten, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Da Verfahrensbeteiligte, insbesondere anwaltlich Vertretene, grundsätzlich von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einzustellen haben (BVerfGE 86, 133, 144 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]), ist ein Hinweis lediglich geboten, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90]).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Dabei muss der Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren (§ 124 Abs. 2, 153 Abs. 4 SGG) im letzten Schriftsatz vor der Entscheidung deutlich machen, welche Tatsachen der Beschwerdeführer geklärt wissen will und welcher Beweismittel sich das LSG dazu bedienen soll (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; 29 und 31 mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 11.07.2003 - B 11 AL 89/03 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 140/07 B
    Ein Hinweis des Gerichts ist deshalb nur geboten, wenn dieses auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhaft kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (BSG Beschluss vom 11.7.2003 - B 11 AL 89/03 B).
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